Die Grenzanzeige ist, anders als die Grenzwiederherstellung, kein gesetzliches Verfahren. Bei der Grenzanzeige werden die vorhandenen, im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkte eines Grundstücks durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) vor Ort angezeigt – ohne dass eine rechtliche Grenzfeststellung erfolgt.
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