Nahaufnahme eines Leica-Vermessungsgeräts, auf dem ein Punkt zur Grenzfeststellung in Dresden digital mit einem Stift auf dem Display ausgewählt wird
Nahaufnahme eines Leica-Vermessungsgeräts, auf dem ein Punkt zur Grenzfeststellung in Dresden digital mit einem Stift auf dem Display ausgewählt wird

Grenzanzeige

Sichtbare Grenzen – rechtlich abgesichert

Die Grenzanzeige ist, anders als die Grenzwiederherstellung, kein gesetzliches Verfahren. Bei der Grenzanzeige werden die vorhandenen, im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkte eines Grundstücks durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) vor Ort angezeigt – ohne dass eine rechtliche Grenzfeststellung erfolgt.

Warum ist sie sinnvoll?

  • Klare Orientierung für Bauvorhaben, Zäune oder Pflanzungen
  • Vermeidung von Grenzüberbauten und Konflikten
  • Einfache, kostengünstigere Alternative zur Grenzwiederherstellung
  • Keine Veränderung oder rechtliche Festlegung der Grenze

Der Ablauf

  1. Beratung & Beauftragung: Wir klären den Bedarf und holen Katasterdaten ein
  2. Grenzanalyse: Prüfung der vorhandenen Grenzunterlagen
  3. Anzeige vor Ort: Sichtbarmachung vorhandener Grenzpunkte
  4. Dokumentation: Erstellung einer Skizze zur Orientierung, keine Eintragung ins Kataster

Ihre Vorteile

  • Unterstützung bei Grenzfragen und Aufklärung des Grenzverlaufs
  • Schnelle und kostengünstige Lösung bei Bau- oder Gestaltungsfragen
  • Durchführung durch erfahrene ÖbVI
Eine Person zeigt mit einem Kugelschreiber auf einen amtlichen Lageplan mit Gebäuden und Grundstücksgrenzen
Eine Person zeigt mit einem Kugelschreiber auf einen amtlichen Lageplan mit Gebäuden und Grundstücksgrenzen

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