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Berechnung der Vermessungskosten für eine Flurstückszerlegung*

Bestimmen Sie Ihre Vermessungskosten in vier Schritten:
  1. Bestimmen Sie zuerst anhand eines Flurkartenauszuges die Anzahl der Grenzpunkte, die für die Bildung des Trennstückes wiederhergestellt werden müssen. Das Trennstück ist das Teilstück, an dessen Entstehung Interesse besteht. Zum Beispiel ist der Teil eines Flurstückes, der verkauft werden soll, das Trennstück. Bei der Bestimmung ist folgendes zu beachten: Endet die neue Grenze auf einem schon vorhandenen Grenzpunkt, so ist nur dieser zu zählen. Soll die neue Grenze zwischen zwei alten Punkten in die alte Grenze einbinden, so sind beide alten Grenzpunkte zu zählen. Im Beispiel rechts sind bei der Zerlegung des Flurstückes 88 in die Teile 88/1 (Reststück) und 88/2 (Trennstück) die Punkte 1 bis 4 zu zählen.

  2. Bestimmen Sie nun die Fläche des Trennstückes. Die Fläche muss nicht besonders genau bestimmt werden, es reicht aus, sie in eine der folgenden Kategorien einzuordnen:
  • bis 150 m²
  • 150 m² bis 1.400 m²
  • 1.400 m² bis 5.000 m²
  • 5.000 m² bis 10.000 m²
  • über 10.000 m² (hier muß die Fläche auf  10.000 m² genau angegeben werden, weil sich die Gebühr je angefangene 10.000 m² berechnet)
  1. Tragen Sie nun die Kategorie des Flurstückes ein. Wenn es sich bei Ihrem Flurstück nicht um Acker, Wald  oder ein Gewässer handelt, wird das Flurstück in die Kategorie 2 oder 3 eingeordnet - je nach dem ob die Gemeinde, in welchem sich das Flurstück befindet, mehr oder weniger als 40.000 Einwohner hat.

  2. Tragen Sie zum Schluss die Anzahl der Punkte ein, die abgemarkt werden müssen, das heißt bei denen keine Grenzmarken wie Grenzstein oder Bolzen vorhanden sind. Im nebenstehenden Beispiel ist das mindestens der Punkt 7, wenn die anderen 4 schon vorhanden sind. Fehlen dort auch die Grenzsteine, sind diese zu setzen und daher mit zu zählen.
Zerlegung
Anzahl der Grenzpunkte
Fläche des Trennstücks:
Kategorie:
Anzahl der abzumarkenden Grenzpunkte

 
                                           
 
Vermessungskosten:
Grenzwiederherstellung: Euro
Trennstück: Euro
Abmarkung: Euro
Nebenkosten: Euro
MwSt: Euro
Summe: Euro

Hinweis: 
Bei der  angegebenen Summe handelt es sich um eine Schätzung. Die Beratung im Einzelfall durch einen Fachmann kann diese Berechnung nicht ersetzen, für einen ersten Anhaltspunkt ist die Tabelle aber gut geeignet.

* Die Vermessungskosten berechnen sich nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO) vom 1. September 2003. Deshalb sind die Gebühren für eine Katastervermessung bei jedem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur identisch.

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