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Kaufverträge über Grund und Boden bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung (www.notarkammer-sachsen.de).

Nach dem Abschluss des Kaufvertrages über  "eine noch zu vermessende Teilfläche" stehen viele Erwerber vor der Frage: Wie geht es jetzt weiter?

Zunächst entscheiden Sie sich für einen Vermesser: Ihren Antrag zur Vermessung nehmen grundsätzlich nur Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) oder  die Städtischen Vermessungsämter (nur Dresden, Leipzig und  Chemnitz) entgegen.
Auf der Internetseite des Landesvermessungsamtes http://www.landesvermessung.sachsen.de/inhalt/oebv/oebv.html finden Sie eine Liste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Unsere Bestellung gilt für den gesamten Freistaat Sachsen, Sie sind also nicht an die dort vorgenommene Sortierung nach Amtsbezirken gebunden.

In Vorbereitung der Messung erhalten wir vom  zuständigen Vermessungsamt  die benötigten Unterlagen. Nach deren Eingang setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um Termine abzusprechen und Details  zu klären. Außerdem erhalten Ihre Grundstücksnachbarn eine Mitteilung über die vorgesehenen Vermessungen an der gemeinsamen Grenze.

Nun erfolgt die örtliche Vermessung. Wir suchen alle alten Grenzpunkte auf, prüfen auf Lagerichtigkeit, ersetzen fehlende Grenzmarken und bringen die neuen Grenzmarken ein. 

Zum Abschluss einer Katastervermessung findet mit allen Beteiligten ein Grenztermin statt. Hier wird  Ihnen der ermittelte Grenzverlauf vor Ort erläutert und dies in einer  Niederschrift zum Grenztermin (download PDF) dokumentiert.

In einem aufwendigen Nachweis der Vermessungsergebnisse und mit penibler Umsetzung aller Verwaltungsvorschriften wird im Innendienst die Dokumentation für das Liegenschaftskataster geführt.

Mit Übergabe der angefertigten Vermessungsschriften an das  zuständige  Vermessungsamt ist Ihr Antrag bei uns abgeschlossen.

Das Vermessungsamt übernimmt die Messung in das Liegenschaftskataster. Mit einem Fortführungsnachweis (download PDF) erhalten Sie abschließende Nachricht über die Bezeichnung, Größe, Nutzungsart und Lagebezeichnung des alten und neuen Bestandes.

Jetzt können Sie Ihrem Notar die Ergebnisse der Vermessungen vorlegen, er wird nunmehr die Auflassung beim Grundbuchamt beantragen. Mit dem Eintrag Ihres Namens im Grundbuch sind Sie nun Eigentümer Ihres neuen Grundstückes.


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