Kaufverträge über Grund und Boden bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung
(www.notarkammer-sachsen.de).
Nach dem Abschluss des Kaufvertrages über "eine noch zu vermessende Teilfläche"
stehen viele Erwerber vor der Frage: Wie geht es jetzt weiter?
Zunächst entscheiden Sie sich für einen
Vermesser: Ihren Antrag zur Vermessung nehmen grundsätzlich nur Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV)
oder die Städtischen Vermessungsämter (nur Dresden, Leipzig
und Chemnitz) entgegen.
Auf der Internetseite des Landesvermessungsamtes http://www.landesvermessung.sachsen.de/inhalt/oebv/oebv.html
finden Sie eine Liste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Unsere Bestellung gilt für den gesamten Freistaat Sachsen, Sie sind also nicht
an die dort vorgenommene Sortierung nach Amtsbezirken gebunden.
In Vorbereitung der Messung erhalten wir
vom zuständigen Vermessungsamt die benötigten Unterlagen. Nach
deren Eingang setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um
Termine abzusprechen und Details zu klären. Außerdem erhalten Ihre Grundstücksnachbarn eine Mitteilung über die vorgesehenen Vermessungen an der gemeinsamen Grenze.
Nun erfolgt die örtliche Vermessung. Wir suchen alle alten Grenzpunkte auf, prüfen auf Lagerichtigkeit, ersetzen fehlende Grenzmarken und bringen die neuen Grenzmarken ein.
Zum Abschluss einer Katastervermessung findet mit allen Beteiligten ein
Grenztermin statt. Hier wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf vor Ort
erläutert und dies in einer Niederschrift zum Grenztermin (download PDF)
dokumentiert.
In einem aufwendigen Nachweis der Vermessungsergebnisse und
mit penibler Umsetzung aller Verwaltungsvorschriften wird im Innendienst die
Dokumentation für das Liegenschaftskataster geführt.
Mit Übergabe der angefertigten Vermessungsschriften an das zuständige
Vermessungsamt ist
Ihr Antrag bei uns abgeschlossen.
Das Vermessungsamt übernimmt die Messung in das Liegenschaftskataster. Mit einem
Fortführungsnachweis (download PDF)
erhalten Sie abschließende Nachricht über die Bezeichnung, Größe, Nutzungsart und Lagebezeichnung des alten und neuen Bestandes.
Jetzt können Sie Ihrem Notar die Ergebnisse der Vermessungen vorlegen, er wird nunmehr die Auflassung beim Grundbuchamt beantragen. Mit dem Eintrag Ihres Namens im Grundbuch sind Sie nun Eigentümer Ihres neuen Grundstückes.
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